Wir sind für Sie da!

Wie gewohnt erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefon Nummer 02443/99990.

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, sind Abschied und Trauer gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig!

Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des § 11 Abs. 4 CoronaSchVO erfolgen. D.h. bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten.

Die konkreten Bedingungen, wie zum Beispiel der Handlungsrahmen oder die zulässige Personenanzahl, können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Gerne besprechen wir das in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir aktuell die Beratungsgespräche mit maximal zwei Angehörigen führen, um so die Corona Schutz Verordnung zu erfüllen.

Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Bestattungshaus Ernst

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